Beim Umgang mit Asbest sind
die Technischen Regeln für Gefahrenschutz „TRGS“
§ 519 einzuhalten.
Asbest, ein besonders überwachungsbedürftiger Abfall,
muss durch speziell geschultes Fachpersonal mit Fachkundenachweiß
gemäß TRGS 519 sorgfältig abgebaut und zur Entsorgung
weitergeleitet werden.
Mehrere Mitarbeiten unserer Firma sind mit den Technischen
Regeln für Gefahrenschutz 519 vertraut und verfügen
über ein Sachkundezeugnis für ASI Arbeiten an Asbestzementprodukten.
Somit sind wir in der Lage Ihnen Leistungen für schwachgebundenes
Asbest und Asbestzementplatten anzubieten. Gerne unterbreiten
wir Ihnen ein Angebot für Ihr Bauvorhaben.
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